Dienstag, 22. Dezember 2009

Trimega Laboratories: Drei Zentimeter Haar machen den Unterschied bei der MPU

Mit der Haaranalyse ist die Abstinenz in einem dreimonatigen Zeitraum nachweisbar/ Nachweis auch mit Körperhaar möglich
Ulm, 22. Dezember 2009. Eine Haarsträhne von etwa drei cm Länge genügt schon: Wer wegen Drogen oder Alkohol seine Fahrerlaubnis verloren hat und nun eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ablegen muss, für den ist die Haaranalyse genau richtig. Der Schlüssel für eine erfolgreiche MPU – die im Volksmund immer noch als „Idiotentest" bezeichnet wird – liegt darin, dass der Kraftfahrer die aufgekommenen Zweifel an der Fahreignung widerlegen muss. Waren Drogen oder Alkohol im Spiel, so muss er nachweisen, dass sich sein Konsumverhalten grundlegend geändert hat. Die Abstinenz lässt sich bei Drogen und Alkohol am besten über eine Haaranalyse nachweisen.
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http://pressemitteilung.ws/node/186431 @ http://pressemitteilung.ws/gesundheit

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